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Allgemeine Geschäftsbedingungen

coast sails – Yachtservice – Martin Jannsen

ab 1. Januar 2020

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit die Geschäftsvorfälle am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.

2. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Ergänzungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Technische Änderungen sowie Änderungen in der Ausführungsart, Form, Schnitt, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Graphische Darstellungen aller Art von unseren Produkten gelten nur als ungefähr und sind unverbindlich.

3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Erbringen der Leistung oder Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

4. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten entsprechende Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern ist dieser Vorbehalt nur wirksam, wenn wir die Ware bereits vor Abschluss des Kaufvertrags bestellt haben.

5. Termine oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, auch wenn sie schriftlich angegeben sind. Ist dennoch ein verbindlicher Termin vereinbart, verlängert sich dieser angemessen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß seine Verpflichtungen erfüllt. Dazu zählen auch die Beschaffung von Daten, Unterlagen gegebenenfalls Zutritt zur Yacht und Anlieferung von Zubehör.

6. Wir behalten uns alle Urheber- und Nutzungsrechte an von uns erstellten Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen graphischen Darstellungen vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

7. Soweit es sich nicht um einen Barverkauf handelt ist für den Umfang der Leistung unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Angaben in den bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Leistungen, Lieferumfang, Aussehen, technische und wirtschaftliche Daten u.a. sind als annähernde Angaben zu betrachten und gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesichert bezeichnet werden. Konstruktions-, Form- und Verpackungsänderungen und Ähnliches bleiben bis zum Erfüllungstermin vorbehalten, sofern der Leistungsgegenstand nicht erheblich geändert wird oder die Änderung für den Abnehmer als zumutbar erscheint.

8. Sind Montagearbeiten beauftragt, hat der Kunde alle dafür notwendigen Vor- und Nachbereitungen, Stellung von Hilfseinrichtungen usw. gemäß den Erfordernissen auf seine Kosten zu veranlassen.

9. Liefert der Kunde Maße und Daten sind wir nicht verpflichtet, diese zu überprüfen / nachzumessen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehender Ziffer 2. und 3. sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Bei einvernehmlichem Umtausch berechnen wir unsere Kosten für Kontrolle und Verwaltungsarbeit nach Aufwand. Dies gilt nicht bei Umtausch aufgrund von anerkannten Mängeln.

2. Bei Sonder-/Einzelfertigungen, bei Werk- und Werklieferungsverträgen ist ein Umtausch ausgeschlossen. Auch nach begonnener (Weiter-) Verarbeitung ist jegliche Art der Stornierung ausgeschlossen.

§ 5 Vergütung

1. Wir sind berechtigt übliche Anzahlungen und Abschlagszahlungen zu fordern. Der Kunde verpflichtet sich, den vollen Kaufpreis Zug-um-Zug bei Fertigstellung der Ware zu begleichen.

2. Beim Versendungsverkauf schuldet der Käufer neben dem Kaufpreis eine Versandkostenpauschale, Transportkosten gegebenenfalls auch Versicherungs-prämie.

3. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Werden saisonale Preisnachlässe gewährt gelten diese nur, wenn der Kunde notwendige Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt und sonstige Mitwirkung leistet, um den Vertrag innerhalb der betreffenden Saison abzuwickeln.

5. Stellt sich beim Nachmessen nach Auftragserteilung von Segeln eine andere Größe heraus, erhöht/vermindert sich der Preis angemessen.

6. Wenn wir Segel verkaufen, sind Montagen, Trimmen, Probeschläge gesondert zu vergüten.

§ 6 Abnahme, Gefahrübergang

1. Ohne gesonderte Vereinbarung lagern wir nicht abgenommene Waren oder Waren der Kunden nicht ein. Sollten dennoch Waren eingelagert werden, geschieht dies nur gegen übliches Entgelt. Wir haften nur im Rahmen eigenüblicher Sorgfalt. Für eine Verschlechterung oder bei Untergang des Lagergutes haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Wird eingelagerte Ware auch nach schriftlicher Aufforderung mit einer Frist von einem Monat nicht abgeholt, sind wir berechtigt, die Lagerware freihändig zu veräußern.

3. Führen wir Arbeiten an Ihrem Boot oder Rigg aus ist Erfüllungsort, auch für die Nachbesserung der Standort des Bootes/Riggs. Der Gefahrübergang und die Fälligkeit unserer Forderung erfolgt im Winterhalbjahr mit der Fertigstellung, nicht erst mit der Abnahme.

§ 7 Gewährleistung

1. Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen auf die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und evtl. Mängel unverzüglich anzuzeigen.

2. Im Falle der Gewährleistung stehen uns zur Behebung eines Mangels der Ware binnen angemessener Zeit mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von einem Monat gerechnet ab Ablieferung am Betriebssitz. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.

3. Gelingt die Nacherfüllung nicht, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Der Kunde ist daher im Rahmen des Nacherfüllungsverlangens verpflichtet, die betreffende Sache an unseren Geschäftssitz zu versenden. Wir werden den Kunden von entsprechenden Transportkosten freistellen, sofern ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt. Diese Pflicht ist jedoch beschränkt auf die Kosten eines Standarttransportes ab/bis zur Lieferanschrift des Vertrages, bei Auslandslieferungen bis zur deutschen Grenze. Der Versand ist im Vorfeld mit uns abzustimmen. Wir sind berechtigt, den Transport selbst zu organisieren.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben sollten.

6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

7. Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen eines Mangels nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Werden gebrauchte Sachen an einen Unternehmer verkauft, leisten wir keine Gewähr. Ist der Käufer gebrauchter Waren ein Verbraucher, ist die Verjährung auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

3. Für entgangenes Segelvergnügen oder ausgebliebenen Regattaerfolg kann ein Schadensersatz nicht beansprucht werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist unser Betriebssitz in Fehmarn.

3. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese ganz oder teilweise unwirksame Bedingung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

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